Austausch fällig: Viele Rauchwarnmelder aus der Nachrüstphase 2016 erreichen ihr Lebensende

Bis zum 31.12.2016 mussten in Nordrhein-Westfalen erstmals auch Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden. Viele Eigentümer und Vermieter haben damals sogenannte 10-Jahres-Geräte installiert. Diese müssen demnächst ausgetauscht werden – selbst wenn sie äußerlich noch einwandfrei aussehen oder nie ausgelöst haben.

In NRW gilt weiterhin:

  • Eigentümer/Vermieter sind für Installation und Austausch zuständig.
  • Mieter sind in der Regel für die regelmäßige Funktionsprüfung verantwortlich (sofern nichts anderes vereinbart wurde).

Woran erkennen Sie, dass Ihr Rauchwarnmelder ausgetauscht werden muss?

  • Woran erkennen Sie, dass Ihr Rauchwarnmelder ausgetauscht werden muss?
  • Auf jedem Gerät steht ein Herstellungsdatum oder ein Austauschdatum.
  • Liegt dieses zehn Jahre zurück, ist der Melder automatisch abgelaufen.
  • Viele Geräte signalisieren das zusätzlich mit einem regelmäßigen Piepton.

Ein kleiner Aufwand, der im Ernstfall überlebenswichtig ist!